Sie sind verantwortlicher Beschaffer von Firmenfahrzeugen? Dann steht Ihnen bei uns ein regionaler Ansprechpartner zur Seite. Dieser berät Sie gerne persönlich zu individuellen Angeboten und Services, maßgeschneidert für Sie und Ihr Unternehmen.
Als Fahrer eines Firmenwagens von BMW genießen Sie neben vollendeter Fahrfreude viele exklusive Vorteile – zum Beispiel können Sie zwischen mehreren attraktiven Ausstattungspaketen wählen. Dank BMW EfficientDynamics überzeugen unsere Fahrzeuge außerdem mit niedrigem Verbrauch und weniger Emissionen bei höherer Fahrleistung. Unabhängig vom Standort Ihres Unternehmens können Sie sich bei uns als BMW Großkunden-Stützpunkt individuell beraten lassen oder persönliche Probefahrten vereinbaren. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den perfekten Firmenwagen für Sie zu finden.
Als kleines oder mittelständisches Unternehmen brauchen Sie vor allem eines: Partner, die genauso flexibel sind wie Sie und in jedem Moment auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Als Businesskunde genießen Sie viele Vorteile, die speziell auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind. Fragen Sie uns nach einer individuellen Businesslösung für Ihr Unternehmen. Wir betreuen Sie vor Ort mit passenden Lösungsvorschlägen, zum Beispiel für Ihre Fahrzeugflotte oder Ihre Finanzierungsfragen. So erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Teilnehmende Einkaufsverbände:
Voraussetzung für die Gewährung der Verkaufsförderung:
Sie haben Fragen zu der Verkaufsförderung, oder möchten ein individuell abgestimmtes Angebot von uns erhalten?
Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Sie!
Die Fahrschule ist eines der prägenden Ereignisse auf dem Weg ins automobile Leben. Schön, wenn dieser Weg mit Freude beginnt. Im Fahrschulbetrieb bringen BMW Fahrschulfahrzeuge entscheidende Vorteile. Mit dem BMW EfficientDynamics Technologiepaket schonen Sie Umwelt und Betriebskosten.
Als Journalist sind Sie immer bestens informiert. Warum sollte das beim Erwerb eines neuen BMW anders sein? Wir freuen uns darauf, Ihnen die neuesten Informationen rund um unsere Fahrzeuge zu übermitteln und ein individuelles Angebot für Sie zu erstellen. Bitte sprechen Sie uns auf die Sonderkonditionen für Journalisten an, um nähere Einzelheiten zu erfahren.
Ausdauernd, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude.
Die BMW Plug-in-Hybride und BMW i Modelle bieten viele Vorteile. Jetzt können Sie mit ihnen zusätzlich von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung profitieren.
NACHHALTIG PROFITIEREN.
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 60 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und viele unserer BMW Plug-in-Hybride.
GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.
Angepasst an Ihren Lebensstil: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.
WIR BERATEN SIE GERNE.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modells.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Disclaimer: Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
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