Vom Umstieg auf effizientere Antriebe profitiert die Umwelt – und Sie.
Mit dem ab 2023 in Deutschland angebotenen Umweltbonus* erhalten Sie beim Erwerb eines rein elektrischen BMW oder MINI bis zu einem Nettolistenpreis von < 40.000 Euro einen Förderbetrag von 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) und bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 € und 65.000 € einen Förderbetrag von 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Top Leasing- und Finanzierungsangebote für Privat und Gewerbekunden - haben Sie Fragen oder benötigen ein Angebot zu einem anderen Modell? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf.
Rosenheim 0 80 31 / 21 40-0, Prien 0 80 51 / 98 76-0, Freilassing 0 86 54 / 495-0, Lindau 0 83 82 / 96 58-0, Wangen 0 75 22 / 93 03-0, Bad Wiessee 0 80 22 / 8604-0
*Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de